Allgemeines Zivilrecht

Wir vertreten Unternehmen und Privatmandanten im Bereich des allgemeinen Zivilrechts. Das Allgemeine Zivilrecht regelt alle Rechtsangelegenheiten zwischen Privatpersonen aber auch Unternehmen, ohne dass ein spezielles Rechtsgebiet davon betroffen ist.

Das Zivilrecht unterscheidet sich vom öffentlichen Recht und dem Strafrecht.

Für uns ist es ein großes und zentrales Anliegen, Sie hier nicht nur mit fundiertem Wissen zu beraten und mit Leidenschaft zu vertreten, sondern schnelle und unkomplizierte Lösungen für Ihre persönlichen Bedürfnisse zu entwickeln. Schließlich geht es um Ihre Zeit und auch Ihr Geld.

Diesbezüglich decken wir alle zivilrechtlichen Sachverhalte ab und vertreten Sie außergerichtlich sowie gerichtlich.

Unsere Leistungen im allgemeinen Zivilrecht

  • Vertrags(haftungs)recht
  • Vertragsgestaltung
  • Vermögensrecht
  • Mängelrecht
  • Gewährleistungsrecht
  • Schadensersatzrecht
  • Verbraucherschutzrecht
  • Deliktsrecht

Rechtsanwaltskosten im allgemeinen Zivilrecht

Für die Berechnung der Anwaltsgebühren und Gerichtskosten ist jeweils der sogenannte Streitwert oder Gegenstandswert entscheidend.

Hierbei handelt es sich um den Betrag, um den die Parteien streiten, unabhängig davon ob es sich um die außergerichtliche Tätigkeit oder ob es sich um ein gerichtliches Verfahren handelt.

Der Wert einer Gebühreneinheit in Abhängigkeit vom Streitwert bzw. Gegenstandswert bestimmen sich nach der Gebührentabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

Die Erstberatung wird mit maximal 190,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer vergütet. Hierbei handelt es sich um eine reine Beratung, sollen wir danach für Sie tätig werden, wird der Auftrag zu einer außergerichtlichen Tätigkeit. Für die außergerichtliche Tätigkeit wird eine sogenannte Geschäftsgebühr festgelegt, die sich ebenfalls aus dem RVG ergibt.

Für das gerichtliche Verfahren entsteht in der Regel eine Verfahrensgebühr sowie eine Terminsgebühr. Die Verfahrensgebühr entsteht für das Einreichen von Schriftsätzen, dem Stellen von Anträgen und sonstigem Schriftverkehr mit dem Gericht.

Die Terminsgebühr entsteht für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen.

Darüber hinaus kann bei einem Gerichtsverfahren eine Einigungsgebühr entstehen.

Zu allen Gebühren kommen jeweils noch die Auslagen für Porto, Telefon, die Versendung von Akten, Kopien, sowie Schreibauslagen hinzu.

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