Verkehrsrecht

Egal ob Fußgänger, Radfahrer, Rollerfahrer oder Autofahrer – das Verkehrsrecht betrifft ein jedermann. Und schneller als man gucken kann, ist was passiert.

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Im schlimmsten Fall sogar den Führerschein entzogen bekommen oder ein Fahrverbot erhalten?

Dann verlieren Sie keine Zeit, denn auch hier gelten kurze Fristen. Innerhalb von zwei Wochen ist gegen einen entsprechenden Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Gerne unterstützen wir Sie dabei und übernehmen das Verfahren für Sie von A bis Z. Auch in dringenden Notfällen sind wir jederzeit für Sie da.

Bitte beachten Sie auch im Fall eines fremdverschuldeten Verkehrsunfalls, dass die Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers in der Regel in voller Höhe für die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung auf Seiten des Geschädigten aufkommen muss. Dazu zählen auch die Kosten eines beauftragten Rechtsanwalts, der Ihre Ansprüche für Sie geltend macht. Kommen Sie auch in diesem Bereich gerne auf uns zu und wir nehmen Ihnen die lästige Arbeit im Hinblick auf die Korrespondenz mit den Versicherungen, Gutachtern und der Gegenseite ab.

Soweit es der Einzelfall erfordert, arbeiten wir selbst mit Sachverständigen, Verkehrsanalytikern und Medizinern zusammen, um Ihre Interessen umfassend und effizient zu vertreten.

Unsere Leistungen im Verkehrsrecht

  • Verkehrszivilrecht
  • Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen
  • Abschleppkosten
  • Heilbehandlungskosten
  • Kürzung von Reparaturkosten
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Reparaturkosten
  • Schadensersatzansprüchen
  • Schmerzensgeld
  • Sachverständigenkoste
  • Verdienstausfall
  • Verkehrsvertrags & -haftungsrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht & Verkehrsstrafrecht
  • Alkohol am Steuer
  • Bußgelder und Verwarnungen
  • Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Geschwindigkeitsverstöße
  • Rotlichtverstöße
  • Verkehrsunfallflucht
  • andere Ordnungswidrigkeiten/Straftaten im Verkehr

Rechtsanwaltskosten im Verkehrsrecht

Die Rechtsanwaltskosten richten sich nach dem Gegenstandswert. Grundlage hierbei ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Unfallregulierung bei der gegnerischen Haftpflicht- versicherung:

Auch wenn sich die gegnerische Haftpflichtversicherung bereit erklärt hat, den Unfall zu 100 % zu regulieren, kann der Geschädigte einen Anwalt beauftragen. Die Zusage der Regulierung ist lediglich eine Aussage zum Haftungsgrund, aber nicht zur Höhe der Schadensregulierung.

Auch bei einfachen Verkehrsunfällen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts als erforderlich anzusehen. Angesichts der immer komplizierter werdenden Rechtsprechungen zur Erstattungsfähigkeit von Schadenspositionen, zu Mietwagenkosten und Stundenverrechnungssätzen, ist es geradezu fahrlässig, einen Verkehrsunfallschaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.

Auch die Anwaltskosten zur Inanspruchnahme der Kaskoversicherung sind als erforderliche Kosten der Schadenregulierung anerkannt. Die Notwendigkeit eines Rechtsanwalts ergibt sich erst recht, wenn die gegnerische Versicherung die Schadensregulierung ablehnt oder verzögert.

Der Geschädigte kann auch die durch Inanspruchnahme der Kaskoversicherung entstehenden Rechtsanwaltskosten erstattet verlangen, sofern der Unfall von der Gegenseite verursacht wurde.

Ebenfalls dürfen Fuhrparks und Firmen sich auch einen Anwalt hinzuziehen.

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