Arbeitsrecht

Innerhalb eines Arbeitsverhältnisses kann es zwischen den „Parteien“ zu Unstimmigkeiten kommen. Leider lassen sich diese nicht immer ohne Weiteres klären. An dieser Stelle stehen wir Ihnen gerne zur Seite und verfolgen Ihre rechtlichen Interessen und setzen uns für Ihr Recht ein.

Wir bieten Unternehmen und Privatpersonen umfassende Beratung, Vertretung und Schulungsmöglichkeiten im Bereich „Arbeitsrecht“ an.

Zudem zeigen wir Ihnen auf, was Ihre Rechte und Ihre Pflichten im „Berufsleben“ sind, und was sie für rechtliche Konsequenzen mit sich bringen.

Wir empfehlen Ihnen auf Grund der Kürze der Fristsetzungen im Arbeitsrecht sich unverzüglich mit uns in Verbindung zu setzen, um drohende Schäden abzuwenden. In vielen Situationen können wir Ihnen jedoch bereits im Vorfeld (beratend) zur Seite stehen, verhandeln für Sie außergerichtlich mit Ihrem Arbeitgeber/Arbeitnehmer und vertreten Sie bundesweit vor den Arbeitsgerichten.

Dabei vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im Individualarbeitsrecht als auch im kollektiven Arbeitsrecht.

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht

  • Abmahnungen & Kündigungen
  • Aufhebungsvereinbarungen
  • Abfindungen
  • Arbeitsverträge
  • Betriebsübergang
  • Zahlungsverzug des Arbeitgebers
  • Interessensausgleich & Sozialplan
  • Tarifverträgen
  • Teilzeit
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Urlaub
  • Berufsunfähigkeit
  • Zeugnisklage
  • Mobbing
  • Mutterschutzgesetz
  • Arbeitsschutz

Rechtsanwaltskosten im Arbeitsrecht

Die Kosten unserer Mandatierung ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Daraus ergeben sich die anfallenden Gebühren. Gemäß § 12a ArbGG müssen Sie die Kosten unseres Tätigwerdens selbst tragen, sofern Sie nicht von Ihrer Rechtsschutzversicherung oder nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch die Staatskasse übernommen werden. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie im Arbeitsrechtsprozess gewinnen oder verlieren.

Sofern Sie sich die Beauftragung eines Anwalts nichts leisten können, besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Nach erfolgter Prüfung werden dann gegebenenfalls die Kosten von der Staatskasse getragen.

Die Gebühren einer ersten Beratung betragen 190 Euro zzgl. MwSt.

Selbstverständlich klären wir Sie vor allen Schritten über entstehende Kosten auf und besprechen auch unter diesem Aspekt, ob sich eine Klage oder außergerichtliche Vertretung lohnt.

Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen zum Arbeitsrecht oder benötigen unsere Unterstützung? Über das untenstehende Formular nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir antworten zum schnellstmöglichen Zeitpunkt! Kontrollieren Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner, sollten Sie keine Antwort von uns erhalten.