Familienrecht

Im Familienrecht werden die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen geregelt.

Das Familienrecht stellt wohl eines der privatesten Rechtsgebiete dar. Hier ist häufig Eile geboten, denn die aufreibende Situation im Rahmen einer familiären Auseinandersetzung wirkt sich in der Regel sowohl psychisch als auch physisch aus. Neben unserer Rechtsberatung stehen wir Ihnen gerne umfassend zur Seite und verweisen Sie an geeignete weiterführende Programme und Stellen, die die Situation zumindest etwas vereinfachen können. Dabei sind wir Ihr stetiger Ansprechpartner in diesem emotionalen Prozess.

Neben Ihrer Interessenwahrnehmung sind wir immer darauf bedacht Folgekonflikte zu vermeiden und bereits von Anfang an eine gesicherte Position für Sie zu schaffen.

Unsere Leistungen im Familienrecht

  • Trennung & Scheidung

  • Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Hausratsverteilung

  • Sorge- & Umgangsrecht

  • Unterhaltsrecht

  • Gewaltschutz

  • Ehevertrag

  • Vormundschaft

Rechtsanwaltskosten im Familienrecht

Im Familienrecht bestimmen sich die Anwaltskosten in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei ist vor allem der sogenannte Gegenstandswert für die Rechtsanwaltskosten im Familienrecht bestimmend. Seltener und insbesondere ist es bei umfangreicheren Verfahren, dort rechnet man auf Basis der Stunden ab.

Die Erstberatungsgebühren belaufen sich unabhängig vom Gegenstandswert auf max. 190,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.

Weitere Anwaltskosten können durch eine außergerichtliche Klärung der Trennungs- und Scheidungsfolgen mit dem anderen Ehegatten oder dessen Rechtsanwalt und für die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Anwalt vor dem Familiengericht entstehen.

Bei einem „normalen“ Scheidungsverfahren ist es möglich, dass nur ein Rechtsanwalt beauftragt wird. Einen gemeinsamen Anwalt bei der Scheidung gibt es rechtlich nicht. Es ist aber möglich, Kosten einzusparen, wenn nur ein Anwalt im Scheidungsverfahren beteiligt ist. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann durch einen Ehegatten die Scheidung beantragt werden. Dieser Antrag unterliegt dann dem Anwaltszwang.

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