Das Strafrecht dient dem Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, dem Eigentum, der Würde, des Vermögens und den Bestand der Rechtsordnung eines Staates anzuerkennen und zu erhalten.

Wir stehen Ihnen auch bei Ihren strafrechtlichen Anliegen gerne zur Verfügung. Sind Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren? Wurden Sie festgenommen oder wurde Ihre Wohnung durchsucht? In einem solchen Fall sollten Sie sich umgehend eines rechtlichen Beistandes bedienen, damit eine effektive Strafverteidigung stattfinden kann.

Die Verteidigung auf dem Gebiet des allgemeinen Strafrechts sowie der klassischen, strafrechtlichen „Nebengebiete“ gehört zum Kernbereich unserer anwaltlichen Tätigkeit.

Häufig betreffen strafrechtliche Vorwürfe nicht nur Geld- oder Freiheitsstrafen, vielmehr beinhalten sie meist soziale und berufliche Konsequenzen. Immerhin wird im Strafrecht am stärksten in die Rechte und Interessen der Beschuldigten eingegriffen. Die Auswirkungen dessen betreffen dabei auch deren Angehörige.

Wir empfehlen Ihnen, bei einem Strafdelikt sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen um drohende Schäden zu bewahren.

Unsere Leistungen im Strafrecht

  • Allgemeines Strafverfahren

  • Haftsachen

  • Jugendstrafrecht

  • Betäubungsmittelstrafverfahren

  • Berufung & Revision

Rechtsanwaltskosten im Strafverfahren

Eine Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe gibt es im Strafverfahren für Beschuldigte und Angeklagte nicht. Ihren Strafverteidiger müssen Sie daher selbst zahlen.

Es besteht aber unter den im Gesetz bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Pflichtverteidiger zu erhalten, wenn die Mitwirkung eines Verteidigers notwendig ist. Dieser erhält seine Gebühren aus der Staatskasse. Ein Pflichtverteidiger wird z.B. in folgenden Fällen gewährt:

  • bei Verbrechen, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind
  • wenn das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann.

Besteht keine Pflichtverteidigung und Sie beauftragen uns als Wahlverteidiger, richten sich die Kosten nach dem RVG. Die Grundgebühr hierbei liegt je nach Strafverfahren bei 40 bis 360 Euro.

Unsere Einarbeitung in den Fall wird mit 200 Euro vergütet, zusätzlich werden je nach Tätigkeit individuelle Gebühren dazu berechnet, unter anderem die Verfahrens,- und Terminsgebühr. Diese werden in den einzelnen Verfahrensabschnitten jeweils gesondert fällig.

Zudem werden im Strafverfahren Gerichtskosten erhoben. Diese richten sich nach der vom Gericht festgesetzten Strafe.

Bei einem Freispruch trägt der Staat die Kosten des Angeklagten. Dagegen muss der verurteilte Angeklagte die Kosten für den Pflicht- oder Wahlverteidiger selbst bezahlen. Eine Ausnahme hiervon besteht im Jugendstrafverfahren, dort kann von  der Kostentragungspflicht abgesehen werden (§ 74 JGG) und die Gerichtskosten werden dann von der Staatskasse übernommen.

Wünschen Sie sich hinsichtlich bestimmter strafrechtlicher Sachverhalt lediglich eine Beratung, wird Ihnen ein Betrag von maximal 190,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer (19 %) in Rechnung gestellt. 

Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen

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