Kosten
Die Gebühren und Kosten anwaltlicher Dienstleistungen richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei ermittelt das RVG die Kosten und Gebühren nach dem Wert der streitgegenständlichen Sache. Sie haben beispielsweise einen PKW für 10.000,00 € erworben und erklären den Rücktritt von dem Kaufvertrag, dann spiegelt dieser Betrag auch den Objektwert wider, der die Höhe der Gebühr bestimmt.
Dabei ist immer zwischen der außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeit zu unterscheiden.
Alternativ zu der Gebührenfestsetzung des RVG kann auch eine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen werden.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die Ihnen eine Deckungszusage erteilt, werden im Rahmen des Versicherungsvertrags die Kosten bezahlt. In den meisten Fällen kommt es hierbei wesentlich darauf an, dass eine Rechtsschutzversicherung bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls bestand.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, teilen Sie uns dies bitte mit, damit wir prüfen können, ob in Ihrem konkreten Fall die Kosten übernommen werden. In den meisten Fällen empfiehlt es sich, die Deckungsanfragen durch die Kanzlei vornehmen zu lassen, da die wesentlichen Aspekte Ihres Falles unmittelbar und umgehend mitgeteilt werden können.
Die Gebühren und Kosten anwaltlicher Dienstleistungen richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei ermittelt das RVG die Kosten und Gebühren nach dem Wert der streitgegenständlichen Sache. Sie haben beispielsweise einen PKW für 10.000,00 € erworben und erklären der Rücktritt von dem Kaufvertrag, dann spiegelt dieser Betrag auch den Objektwert wider, der die Höhe der Gebühr bestimmt.
Dabei ist immer zwischen der außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeit zu unterscheiden.
Alternativ zu der Gebührenfestsetzung des RVG kann auch eine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen werden.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die Ihnen eine Deckungszusage erteilt, werden im Rahmen des Versicherungsvertrags die Kosten bezahlt. In den meisten Fällen kommt es hierbei wesentlich darauf an, dass eine Rechtsschutzversicherung bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls bestand.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, teilen Sie uns dies bitte mit, damit wir prüfen können, ob in Ihrem konkreten Fall die Kosten übernommen werden. In den meisten Fällen empfiehlt es sich, die Deckungsanfragen durch die Kanzlei vornehmen zu lassen, da die wesentlichen Aspekte Ihres Falles unmittelbar und umgehend mitgeteilt werden können.
Erstberatung
Bei einer erstmaligen Anfrage per E-Mail oder Telefon werden Ihnen natürlich keine Kosten in Rechnung gestellt. Sobald wir Ihre Nachricht bzw. Kontaktanfrage erhalten haben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um die für Ihre Situation mit Ihnen gemeinsam zu eruieren.
Sofern Sie eine Beratung wünschen ist dies persönlich, telefonisch oder via Microsoft Teams möglich. Auch auf gängige Medien wie Whats-App-Video-Call sind wir entsprechend vorbereitet. Ein Beratungsgespräch wird Ihnen mit maximal 190,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer (19 %) in Rechnung gestellt.
Gerne fertigen wir Ihnen auf Wunsch eine Kostenanalyse bzw. Kostenaufstellung an. Dieser entnehmen Sie die möglichen Kosten in den verschiedenen Stadien Ihres Verfahrens/Ihrer Angelegenheit. Dabei weisen wir darauf hin, dass Ratenzahlungen im Vorfeld vereinbart werden können.
Für weitere Fragen rufen Sie uns gerne an oder senden uns Ihre Anfrage per E-Mail.
Hier geht es zum Kostenrechner: https://www.rvg-rechner.de/